Für den Ernstfall:
wichtige Verfügungen
Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, selbst einmal nicht mehr entscheiden zu können. Doch genau deshalb ist es wichtig, frühzeitig persönliche Regelungen zu treffen.
Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einem Organspendeausweis helfen Sie Ihrer Familie, in einer Ausnahmesituation im Sinne Ihres Willens zu handeln.
Patientenverfügung
Was soll medizinisch unternommen werden, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können? Die Patienten-verfügung ist Ihre Möglichkeit, hier klare Vorgaben zu machen – rechtsverbindlich und eindeutig.
Sie hilft Ärztinnen und Ärzten, Behandlungen in Ihrem Sinne durchzuführen, und nimmt Angehörigen schwere Entscheidungen ab.
Wichtig ist, dass die Verfügung schriftlich verfasst, unterzeichnet und möglichst konkret formuliert ist. Um Sie dabei zu unterstützen, stellt das Bundesministerium der Justiz hilfreiche Formulierungsbeispiele und Vorlagen zur Verfügung:
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wem Sie in sensiblen Situationen vertrauen. Die von Ihnen benannte Person kann – je nach Umfang der Vollmacht – Entscheidungen für Sie treffen, etwa bei medizinischen Behandlungen, finanziellen Angelegenheiten oder organisatorischen Fragen rund um Pflege, Wohnsitz oder persönliche Belange.
Auch für die Vorsorgevollmacht stellt das Bundesministerium der Justiz eine Vorlage zur Verfügung, die Sie herunterladen und individuell anpassen können:
Organspende
Wer zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende trifft, nimmt seinen Angehörigen nicht nur eine große Last ab; er kann damit auch Leben retten. Ob Sie alle, bestimmte oder keine Organe spenden möchten: Ihre persönliche Haltung sollte im Organspendeausweis festgehalten werden.
Wenn Sie sich weiter informieren oder direkt einen Ausweis ausfüllen möchten, finden Sie umfassende Informationen und Formulare auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Vorsorgeregister
Persönliche Verfügungen sollt en nicht nur klar formuliert, sondern auch leicht auffindbar sein. Dafür wurde das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer geschaffen. Hier können Sie Ihre Verfügungen hinterlegen, samt Angaben dazu, wo diese Dokumente aufbewahrt werden, und wer bevollmächtigt ist. So erhalten etwa Gerichte im Bedarfsfall schnellen Zugriff auf entscheidende Informationen.Mehr dazu unter:
Organspendeausweis
Sie möchten Ihren Ausweis nicht immer bei sich tragen? Dann lassen Sie ihn einfach online registrieren: