Bestattungsvorsorge:
selbstbestimmt und entlastend
Mit einer Bestattungsvorsorge gestalten Sie Ihre eigene Abschiednahme ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. Sie bestimmen selbst den Rahmen Ihrer Bestattung und schaffen damit Klarheit – für sich und Ihre Familie. Viele Menschen empfinden es als tröstlich, zu wissen, dass ihre Angehörigen im Trauerfall keine schwerwiegenden Entscheidungen treffen müssen. Sie entlasten Ihre Familie emotional und organisatorisch und schenken ihr das gute Gefühl, alles in Ihrem Sinne regeln zu können.
Ein weiterer Vorteil: Sie haben sich ein einziges Mal mit dem Thema beschäftigt und dann ist die Sache für Sie erledigt. Sollte sich im Laufe Ihres Lebens doch etwas ändern, lassen sich bestehende Vereinbarungen im Bestattungsvorsorgevertrag jederzeit anpassen. Auch die finanzielle Seite kann durch eine frühzeitige Absicherung klar geregelt werden.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und verlässlichen Vorsorge.
Die Bestattungskosten: gedeckt und abgesichert
Eine Bestattung kostet Geld. Viele verschiedene Posten wie die Bestattungsdienstleistungen, Gebühren für Ämter und Friedhof sowie Fremdleistungen (Floristik, Steinmetz, Gastronomie) kommen bei einer Bestattung zusammen. Aber sollen die Trauerfeier und Beerdigung nur ganz schlicht und einfach gestaltet werden, weil nicht so viel bezahlt werden kann? Keine schöne Vorstellung, oder? Auch deswegen ist die Bestattungsvorsorge eine sinnvolle Verfügung. Denn mit ihr werden nicht nur Wünsche festgelegt, sondern auch die Finanzierung abgesichert.
Grundsätzlich stehen für die Finanzierung der Bestattungsvorsorge zwei Möglichkeiten zur Verfügung: ein Treuhandvertrag und die Sterbegeldversicherung.
Treuhandkonto
zweckgebundenes Konto
treuhänderische Verwaltung durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Auszahlung im Sterbefall nur an Bezugsberechtigte
vor dem Zugriff Dritter (z. B. Sozialamt) geschützt
Sterbegeldversicherung
Beitragszahlung nach Wunsch: Monats-, Quartals- oder Jahresbeiträge
Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
Auszahlung der vereinbarten Summe an Angehörige oder das Bestattungshaus
vertraglich festgelegte und vor dem Zugriff Dritter geschützte Auszahlungssumme
Unsere Videos zum Thema

