Ihre letzten Wünsche:
verbindlich festgelegt

Viele Menschen vermeiden es, über die eigene Bestattung nachzudenken. Dabei haben viele bereits klare Vorstellungen: Feuer- oder Erdbestattung? Kirchlich oder frei? Grabstätte auf dem Friedhof oder im Wald? Wer frühzeitig selbst entscheidet, entlastet seine Angehörigen und sorgt dafür, dass alles nach den eigenen Wünschen geschieht.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und legen Sie Ihre persönlichen letzten Wünsche fest. Wir haben hierfür ein umfangreiches Vorsorge-Formular vorbereitet. Sie können dieses in gedruckter Form bei uns erhalten oder auch hier direkt online ausfüllen. Wir bereiten das Dokument dann unterschriftsreif für Sie vor.

Vorsorge-Broschüre Download

Vorsorge-Szenario online

Ihr letzter Wille:
Vererben mit Testament

Auch wenn Sie sich schwer damit tun, den letzten Willen zu Papier zu bringen: Ein Testament sollte jeder verfassen, der sein Erbe nach seinen eigenen Wünschen verteilen möchte.Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.


Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins

Ehepartner sind hier nicht aufgeführt, da sie Sonderrechte genießen.

 

Beim Aufsetzen eines Testaments sind einige Vorgaben zu beachten, damit es rechtsgültig ist. Diese haben wir Ihnen in einem „Info kompakt” weiter unten aufgeführt.

Weitergehende Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Website zur Verfügung:

 

BMJV

Erblotse

Die dringendsten Fragen zum Thema Erben und Vererben beantwortet schon der sogenannte Erblotse:

Erblotse

Wenn Sie für eine Beratung zur Bestattungsvorsorge zu uns kommen und abschließen, überreichen wir Ihnen gerne einen Gutschein für ein Erstgespräch beim Erblotsen.

Info kompakt: Testament

Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig sowie handschriftlich verfasst sein (kein Ausdruck!).

Es muss Name, Datum und Ort enthalten sowie unterschrieben sein.

Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine notarielle Beratung.

Einzelne Vermögenswerte können bestimmten Personen zugewiesen werden (z. B. Schmuck, Immobilien).

Ehepartnern und Kindern steht ein Pflichtteil zu (Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Ein Testament kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden.

Eine amtliche Verwahrung erfolgt beim Nachlassgericht bis zum Todesfall.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. 
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.